Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen viele Leistungen (insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung, der wirtschaftlichen Unterstützungshilfen, der Beistandschaften, der Erziehungshilfen und der Ferienfreizeiten) nur dann zur Verfügung stellen können, wenn Sie bzw. Ihr Kind in der Stadt Gießen wohnen. Falls dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Kreis- oder Stadtjugendamt.
- Jugendförderung
- Jugendhilfeplanung
- Sozialer Dienst
- Trägeraufsicht der Kindertagesstätten
- Städtische Kindertagesstätten
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Weitere Informationen über die Arbeit des Jugendamtes finden Sie in den Bereichen "Gießen für ... -> Kinder & Jugendliche und -> Familien"